Carry Golf← Zur Startseite

Mietbedingungen

Für die Vermietung von Golf-Messtechnik an Privatkunden.
Vermieter: Carry Golf, Philip Wieczorek, Beethovenstr. 16, 74629 Pfedelbach

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Golf-Messgeräten samt Zubehör („Mietgegenstand") durch Carry Golf, Philip Wieczorek, Beethovenstr. 16, 74629 Pfedelbach (nachfolgend „Carry Golf" oder „Vermieter" genannt).

(2) Die Darstellung des Mietangebots auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Bei den Angeboten auf der Website handelt es sich daher rechtlich um keine bindenden Anträge, sondern um eine Aufforderung an den Mieter bzw. Kunden, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Eine unverbindliche Preisauskunft oder eine Verfügbarkeitsanzeige – auch durch einen automatisierten Assistenten – begründet keinen Anspruch auf Überlassung.

(3) Der Mieter gibt mit Absenden der Anfrage ein Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch Carry Golf in Textform (z. B. durch E-Mail) zustande. Sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wird, ist Carry Golf berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots anzunehmen. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine Buchungsbestätigung erhalten, ist er nicht mehr an sein Angebot gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(4) Abweichende Bedingungen des Mieters gegenüber den auf der Website veröffentlichten Vertragskonditionen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Mietgegenstand

(1) Vermietet wird ein einsatzbereites Komplettset. Es handelt sich um mobile Geräte und Zubehör zur Golf-Messtechnik. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Produktbeschreibungen und Produktinformationen des Vermieters oder Herstellers der Geräte sind als Beschaffenheitsmerkmale der Leistung und nicht als zugesicherte Eigenschaften oder Garantien zu verstehen.

(2) Carry Golf ist berechtigt, ein gleichwertiges Gerät auch eines anderen Herstellers bereitzustellen, sofern der Funktionsumfang nicht wesentlich abweicht und dies für den Mieter zumutbar ist. Bei vergleichbarer Verfügbarkeit und Funktionalität des Geräts und Zubehörs hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Wurde ein bestimmtes Modell ausdrücklich zugesagt, ist dies nur mit Zustimmung des Mieters zulässig.

(3) Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von Carry Golf. Weitervermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung – ob entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Nutzung durch Familienangehörige oder Mitspieler im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs ist gestattet.

§ 3 Mietzeit

(1) Maßgeblich für die Mietdauer sind die vereinbarten Nutzungstage.

(2) Bei Versand beginnt die Mietzeit und Nutzungsdauer mit dem Tag der Zustellung und endet mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand beim Versanddienstleister eingeliefert wird. Der Zustelltag und der Einlieferungstag zählen jeweils als Miettage bzw. Teil der Mietdauer. Reine Transporttage werden nicht berechnet; hiervon abweichend gilt § 12 Abs. 4 für erneut zugesandte Sendungen. Maßgeblich für die Einlieferung ist der Einlieferungsbeleg.

(3) Bei Abholung beginnt die Mietzeit mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Rückgabetag und an dem vereinbarten Rückgabeort.

(4) Verzögerungen im Transport, die weder Carry Golf noch der Mieter zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten des Mieters.

(5) Bei Saisonpaketen ergibt sich der konkrete Mietzeitraum aus der Buchungsbestätigung.

(6) Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Mietgegenstand verfügbar ist. Sie bedarf der Bestätigung in Textform und wird zum jeweils gültigen Tagessatz abgerechnet.

§ 4 Mietpreis, Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Preise des Vermieters.

(2) Sämtliche kommunizierten Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Die Zahlung ist vor Übergabe bzw. vor Versand fällig, sofern nicht anders vereinbart. Es gelten die Zahlungsbedingungen der Buchungsbestätigung.

(4) Versandkosten und optionale Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen.

§ 5 Kaution

(1) Vor Überlassung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR je Gerät mit Zubehör zu stellen, soweit nicht anders vereinbart. Solange die Kaution nicht geleistet ist, erhält der Mieter keine Bereitstellung bzw. Zusendung des Mietgegenstands. Hierdurch bedingte Verzögerungen hat der Mieter zu vertreten; er wird hierdurch von seinen vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Mietzahlungspflicht nicht entbunden.

(2) Die Kaution wird grundsätzlich als Reservierung auf einer Kredit- oder Debitkarte des Mieters vorgemerkt. Der Betrag wird nicht eingezogen, sondern lediglich blockiert.

(3) Ist eine Kartenreservierung für die gebuchte Mietdauer technisch nicht möglich, wird die Kaution gesondert in Rechnung gestellt und nach Rückgabe erstattet. Die Kaution ist kein Entgelt und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

(4) Die Kaution sichert sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder fehlender Bestandteile bei Rückgabe.

(5) Die Freigabe bzw. Rückzahlung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe, wenn der Mietgegenstand in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und aus dem Mietvertrag Forderungen des Vermieters nicht mehr bestehen. Die Prüfung und Freigabe bzw. Rückzahlung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen. Bestehen berechtigte Ansprüche, kann Carry Golf in entsprechender Höhe aufrechnen; ein Restbetrag wird unverzüglich freigegeben.

(6) Die Kaution wird nicht verzinst.

(7) Die Kaution ist als Sicherheit des Vermieters gedacht und begrenzt die Haftung des Mieters nicht. Stehen dem Vermieter höhere Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu als der Betrag der vereinbarten Kaution, so ist er berechtigt, entsprechend höhere Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

§ 6 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

§ 6a Nutzung im Ausland

(1) Die Nutzung des Mietgegenstands außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger Zustimmung von Carry Golf in Textform zulässig. Sie ist bereits bei der Buchung (dem Angebot nach § 1 Abs. 3) anzugeben.

(2) Eine Zustimmung kommt ausschließlich für unmittelbare Nachbarstaaten Deutschlands innerhalb der Europäischen Union in Betracht. Carry Golf entscheidet im Einzelfall nach eigenem Ermessen und ist zur Zustimmung nicht verpflichtet.

(3) Eine Verbringung in Staaten außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in die Schweiz, ist ausdrücklich untersagt.

(4) Der Mieter trägt bei Nutzung im Ausland das Risiko einer verzögerten Rücksendung. § 9 bleibt unberührt.

(5) Bei Nutzung im Ausland ohne Zustimmung nach Absatz 1 oder entgegen Absatz 3 entfällt die Haftungsreduzierung nach § 8 Abs. 4. Darüber hinaus ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags wegen Vertragsverletzung berechtigt.

§ 7 Zustand bei Übergabe, Mängel

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe bzw. nach Erhalt auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind nach Möglichkeit Fotos beizufügen, damit der Vermieter Informationen über die Ursache des Mangels und die Möglichkeit einer Beseitigung bekommt.

(2) Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

(3) Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, ist dieser gemäß § 536c BGB unverzüglich anzuzeigen. Carry Golf leistet, soweit möglich, telefonische oder digitale Unterstützung oder stellt Ersatz.

(4) Eine unzureichende bzw. fehlerhafte Ausrichtung oder Aufstellung des Messgeräts stellt keinen Mangel dar. Carry Golf stellt hierzu eine Anleitung sowie telefonische Unterstützung bereit.

§ 8 Haftung des Mieters, Haftungsreduzierung

(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstands, soweit er diese zu vertreten hat.

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an den Mietgegenständen, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Mitspieler und andere Personen, die mit seinem Willen an den Vertragsgegenständen tätig werden bzw. diese nutzen, verursacht worden sind.

(2) Übliche Gebrauchsspuren sind nicht zu ersetzen.

(3) Bei Verlust oder Totalschaden, der nach den Vertragsbedingungen vom Mieter zu vertreten ist, schuldet der Mieter den Zeitwert; bei Beschädigung die Reparaturkosten, höchstens jedoch den Zeitwert. Carry Golf verpflichtet sich, den voraussichtlichen Zeitwert auf Verlangen anhand von Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis und Abschreibung offenzulegen.

(4) Der Mieter ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

(5) Optionale Haftungsreduzierung:

Der Mieter kann gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts von 99,00 EUR je Mietvorgang eine Haftungsreduzierung vereinbaren. Die Haftungsreduzierung ist Bestandteil des Mietvertrags und stellt keine Versicherung dar. Gegen ein zusätzliches Entgelt von 99,00 EUR je Mietvorgang reduziert sich die Haftung des Mieters für Beschädigungen des Mietgegenstands auf 0,00 EUR, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.

(6) Die Haftungsreduzierung gilt nicht für:

(7) Führt der Mieter den Schaden am Mietgegenstand durch grobe Fahrlässigkeit herbei, ist der Vermieter berechtigt, die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens des Mieters entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

§ 9 Rückgabe, verspätete Rückgabe

(1) Der Mietgegenstand ist spätestens am vereinbarten Rückgabetag zurückzugeben bzw. beim Versanddienstleister einzuliefern. Maßgeblich ist der Einlieferungsbeleg.

(2) Nutzungsentschädigung: Gibt der Mieter verspätet zurück, schuldet er für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des Tagessatzes des gebuchten Mietpakets.

(3) Weitergehender Schaden: Kann Carry Golf infolge der verspäteten Rückgabe eine bereits bestätigte Folgevermietung nicht erfüllen und steht kein Ersatzgerät zur Verfügung, hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, der über die Nutzungsentschädigung in § 9 Abs. 2 hinausgeht, sofern er die Verspätung zu vertreten hat. Dieser Anspruch ist auf 249,00 EUR begrenzt. Sendungsverzögerungen aufgrund des Transportdienstleisters hat der Mieter gemäß § 3 Abs. 2 nicht zu vertreten.

(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Carry Golf ist verpflichtet, den Schaden gering zu halten (§ 254 Abs. 2 BGB).

§ 10 Haftung von Carry Golf

(1) Carry Golf haftet für Schäden des Mieters, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Schaden nicht Leib, Leben oder Gesundheit oder eine versprochene Garantie betrifft.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen.

(5) Carry Golf haftet nicht für die Richtigkeit der gemessenen Werte oder für Trainingsergebnisse. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich.

§ 11 Umbuchung und Stornierung

(1) Umbuchung: Der Mieter kann den gebuchten Zeitraum einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin verlegen, sofern die Anfrage spätestens 14 Tage vor Mietbeginn eingeht und der gewünschte Zeitraum verfügbar ist.

(2) Für jede weitere Umbuchung berechnet Carry Golf ein Bearbeitungsentgelt von 24,95 EUR.

(3) Ist der neue Zeitraum teurer, wird die Differenz nachberechnet.

(4) Stornierung: Storniert der Mieter eine bestätigte Buchung, gelten folgende Pauschalen:

Zeitpunkt der StornierungPauschale
bis 14 Tage vor Mietbeginn0 %
13 bis 7 Tage vor Mietbeginn20 %
6 bis 2 Tage vor Mietbeginn40 %
ab 1 Tag vor Mietbeginn60 %

(5) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Versand

(1) Der Versand erfolgt an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung an eine Packstation ist zulässig.

(2) Die Zustellung erfolgt grundsätzlich gegen Empfängerunterschrift bzw. gegen Abholung an der Packstation unter Verwendung der persönlichen Zugangsdaten des Mieters.

(3) Abstellgenehmigung: Hat der Mieter dem Versanddienstleister eine wirksame Genehmigung erteilt, Sendungen ohne persönliche Übergabe an einem von ihm bestimmten Ort abzustellen – sei es allgemein hinterlegt oder für die konkrete Sendung erteilt –, so gilt die Sendung mit dem Abstellen als zugegangen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen und die wirksame Genehmigung vorliegen.

(4) Nicht abgeholte Sendungen: Unterlässt der Mieter die Abholung oder nimmt er die Sendung aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht entgegen und wird die Sendung deshalb an Carry Golf zurückgesandt, gilt Folgendes:

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Carry Golf kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere Rechte wegen einer vom Vermieter zu vertretenden Pflichtverletzung oder aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts, bleiben unberührt.

(5) Der Mieter hat die zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Entgegennahme des Mietgegenstands zu ermöglichen oder die Sendung innerhalb der vom Versanddienstleister mitgeteilten Abholfrist abzuholen.

(6) Der Mieter hat den Mietgegenstand für den Rückversand ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken und den vom Vermieter hierfür vorgesehenen Versandweg einzuhalten; wir empfehlen, die mitgelieferte Verpackung zu verwenden. Der Mieter hat den Einlieferungsbeleg aufzubewahren und bei Verlust oder in den o. g. Fällen auf Verlangen vorzulegen.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Beginnt die Vermietung auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vor Ablauf der Widerrufsfrist, sind dem Vermieter vor Versand sowohl die unterschriebenen Mietbedingungen als auch die gesondert übermittelte Verbrauchererklärung über Beginn der Vermietung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben zuzusenden. Liegen dem Vermieter nicht beide Dokumente vor, erfolgt kein Versand des Mietgegenstands. Mit vollständiger Erfüllung des Vertrags erlischt das Widerrufsrecht; bei Widerruf vor vollständiger Erfüllung hat der Mieter Wertersatz gemäß der Verbrauchererklärung zu leisten.

Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen auf einer eigenen Seite.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Aufnahmen von Personen bei Übergaben oder Veranstaltungen erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Vorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.

(2) Gerichtsstand ist bei gewerblichen Mietern, Unternehmen und Kaufleuten der Sitz von Carry Golf.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Zum Ausdrucken und Unterschreiben
Mietbedingungen · Verbrauchererklärung · Muster-Widerrufsformular

Vor dem Versand brauchen wir die unterschriebenen Mietbedingungen und die Verbrauchererklärung zurück — siehe § 13.

Stand: 24.08.2026 · Rev. 1